Schulelternrat: Alle Eltern wählen für zwei Jahre zwei Klassenelternratsvorsitzende, die dann automatisch Mitglieder des Schulelternrates sind. Dieser wird bei allen wichtigen
Entscheidungen angehört. Der Schulelternrat wählt wiederum zwei Vorsitzende (Vorsitz, Stellvertretung) als Sprecher aus. In der Klassenkonferenz sind neben den die jeweilige Klasse
unterrichtenden Lehrkräften die zwei Elternvertreter stimmberechtigt. Lediglich bei Zeugniskonferenzen haben ausschließlich Lehrkräfte Stimmrecht, wenn es um die Notengebung geht.
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Er entscheidet u. a. über die Verwendung der Haushaltsmittel,
Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Ausgestaltung der Stundentafel, Werbung und Sponsoring und die Überprüfung der Arbeit der Schule.
Die Gesamtkonferenz ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das
Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Fachkonferenzen entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und
Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern.